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3. Februar 2015.

Wittur Group Pressemitteilung

München, Deutschland, 3. Februar 2015.  Die Wittur Gruppe hat heute mitgeteilt, dass Paternoster Holding III GmbH, eine indirekte, einhundertprozentige Tochtergesellschaft von Bain Capital Europe Fund IV L.P. (“Bain Capital”) eine  Anleihe im Gesamtnennwert von €200 Millionen mit Fälligkeitsdatum im Jahr 2023 anbieten wird (“Senior Notes”). Die Senior Notes werden im Zusammenhang mit der Akquisition der Wittur Gruppe durch Bain Capital (die “Akquisition”) emittiert. Die Akquisition unterliegt aufschiebenden Bedingungen einschließlich der Genehmigung durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden sowie anderer marktüblicher, vertraglicher Bedingungen.
Die Senior Notes werden innerhalb der USA auschließlich qualifizierten Anlegern angeboten, im Einklang mit Rule 144A des US Securities Act aus dem Jahr 1933, in der jeweils letztgültigen Fassung („Securities Act“). Außerhalb der USA erfolgt das Angebot gemäß Regulation S des Securities Act. An Anleger, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums wohnhaft sind, erfolgt das Angebot beschränkt auf qualifizierte Anleger (gemäßArtikel 2(1)(e) der Richtlinie 2003/71/EC, in der jeweils letztgültigen Fassung, inklusive der Richtlinie 2010/73/EU, soweit diese von den Mitgliedsstaaten umgesetzt wurde.
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Dieses Dokument stellt kein Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Wertpapiere dürfen nicht in den Vereinigten Staaten verkauft werden, außer sie sind gemäß dem U.S. Securities Act registriert oder von der Registrierungspflicht ausgenommen. Das Angebot von Wertpapieren, das in diesem Dokument beschrieben wird, sowie damit zusammenhängender Garantien wurde nicht gemäß dem U.S. Securities Act registriert und das Unternehmen beabsichtigt auch nicht, eine solche Registrierung vorzunehmen. Daher darf jegliches Angebot und jeglicher Verkauf von diesen Wertpapieren sowie damit zusammenhängender Garantien ausschließlich im Wege einer von der Registrierungspflicht gemäß des U.S. Securities Act ausgenommenen Transaktion erfolgen.
 
Die Weiterleitung dieses Dokuments kann in bestimmten Gerichtsbarkeiten gesetzwidrig sein. Jede Person, in deren Besitz dieses Dokument gelangt, hat sich über derartige Beschränkungen zu informieren und muss derartige Beschränkungen beachten. Jegliche Missachtung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung von Wertpapiervorschriften dieser Gerichtsbarkeiten darstellen. Dieses Dokument darf nicht nach Kanada, Japan oder Australien weitergeleitet werden. Die Information in diesem Dokument stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in Kanada, Japan oder Australien dar.
 
Dieses Dokument wurde unter der Annahme erstellt, dass jegliches Angebot von Wertpapieren in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), welcher die Prospektrichtlinie (2003/71/EG) in der geltenden Fassung 2010/73/EG umgesetzt hat (jeweils ein „Relevanter Mitgliedstaat“), gemäß einer Ausnahme von der in dem jeweiligen Relevanten Mitgliedstaat geltenden Prospektpflicht für derartige Wertpapiere erfolgt. Folglich darf ein Angebot der in diesem Dokument beschriebenen Wertpapiere ausschließlich unter Umständen erfolgen, in denen weder die Veröffentlichung eines Prospekts im Sinne von Artikel 3 der Prospektrtichtlinie noch die Abänderung eines Prospekts im Sinne von Artikel 16 erforderlich ist. Weder das Unternehmen noch die Emissionsbank bezüglich der Wertpapiere haben ihre Zustimmung erteilt, noch werden sie ihre Zustimmung in Zukunft erteilen, dass ein Angebot der in diesem Dokument beschriebenen Wertpapiere unter Umständen erfolgt, welche das Unternehmen und/oder die Emissionsbanken zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet.
 
Dieses Dokument ist ausschließlich zur Verteilung bestimmt, und richtet sich an niemand anderen als, an Personen im Vereinigten Königreich von Großbrittannien, welche sowohl „qualified investors“ im Sinne von Artikel 2(1)(e)(i), (ii) oder (iii) der Prospektrichtlinie sind als auch (i) Personen, die berufliche Erfahrung haben in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Investitionen im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils letztgültigen Fassung („Financial Promotion Verordnung“), (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Financial Promotion Verordnung fallen (vermögende Privatpersonen, Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit, etc.) oder (iii) Personen, an welche eine Einladung oder ein Anreiz ein Investment vorzunehmen rechtlich zulässig direkt oder mittelbar kommuniziert werden darf (alle diese Personen werden im Folgenden als „relevante Personen“ bezeichnet). Dieses Dokument ist ausschließlich an relevante Personen gerichtet und andere als relevante Personen dürfen sich in ihren Entscheidungen nicht von diesem Dokument beeinflussen lassen und dürfen sich nicht auf dieses Dokument verlassen. Der Zugang zu jeglicher Veranlagung oder Veranlagungstätigkeit, auf welche dieses Dokument Bezug nimmt, ist beschränkt auf relevante Personen und wird ausschließlich mit relevanten Personen eingegangen.
 
Dieses Dokument stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren, Kundenwerbung und ähnliches Angebot in Deutschland dar und ist auch kein Verkaufsprospekt im Sinne von §2(4) des Deutschen Wertpapierprospektgesetzes, der EU-Verordnung der Kommission Nr. 809/2004 vom 29. April 2004 in letztgültiger Fassung oder anderer in Deutschland anwendbarer Rechtsvorschriften, die die Ausgabe, das Angebot und den Verkauf von Wertpapieren regeln. Kein Prospekt im Sinne der vorgenannten Bestimmung wurde erstellt, veröffentlicht oder auf andere Art zur Verfügung gestellt und das Unternehmen beabsichtigt die Erstellung, Veröffentlichung und Verbreitung eines solchen Prospekts auch nicht. Das Angebot der Wertpapiere, das in diesem Dokument beschrieben wird, und damit zusammenhängender Garantien wurde weder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) noch irgendwelche anderen deutschen Behörden zur Prüfung und Genehmigung übermittelt. 
 
Weder der Inhalt der Webseite des Unternehmens noch irgendwelcher anderer Webseiten, die über Hyperlinks auf der Webseite des Unternehmens erreicht werden konnen, ist Bestandteil dieser Mitteilung und wird auch nicht durch Verweisung miteinbezogen. Die Weiterleitung dieser Mitteilung an andere Gerichtsbarkeiten als das Vereinigte Königreich von Großbritannien ist möglicherweise gesetzlich beschränkt. Jede Person, in deren Besitz diese Mitteilung gelangt, hat sich über derartige Beschränkungen zu informieren und muss derartige Beschränkungen beachten. Jegliche Missachtung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung von Wertpapiervorschriften dieser Gerichtsbarkeiten darstellen.
 
Es wird weder um Geld, Wertpapiere oder eine andere Gegenleistung ersucht und sofern eine solche Gegenleistung im Zusammenhang mit der hierin enthaltenen Information übermittelt wird, wird diese zurückgewiesen.

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