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10. Februar 2015

Wittur Group Pressemitteilung

München, Deutschland, 10. Februar 2015.  Die Wittur Gruppe hat heute mitgeteilt, dass Paternoster Holding III GmbH, eine indirekte, einhundertprozentige Tochtergesellschaft von Bain Capital Europe Fund IV L.P. (“Bain Capital”) die Preisbilding für eine Anleihe im Gesamtnennwert von €225 Millionen mit Fälligkeitsdatum im Jahr 2023 (“Senior Notes”) abgeschlossen hat. Die Senior Notes werden im Zusammenhang mit der Akquisition der Wittur Gruppe durch Bain Capital (die “Akquisition”) emittiert. Die Akquisition unterliegt aufschiebenden Bedingungen einschließlich der Genehmigung durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden sowie anderer marktüblicher, vertraglicher Bedingungen. Die Senior Notes werden zu einem jährlichen Satz von 8.50% verzinst. Die Zinszahlung der Senior Notes erfolgt halbjährlich rückwirkend. Die Wittur Gruppe erwartet, dass die Ausgabe der Senior Notes am 17. Februar erfolgen wird.
Die Senior Notes werden innerhalb der USA auschließlich qualifizierten Anlegern angeboten, im Einklang mit Rule 144A des US Securities Act aus dem Jahr 1933, in der jeweils letztgültigen Fassung („Securities Act“). Außerhalb der USA erfolgt das Angebot gemäß Regulation S des Securities Act.
 
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Dieses Dokument stellt kein Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Wertpapiere dürfen nicht in den Vereinigten Staaten verkauft werden, außer sie sind gemäß dem U.S. Securities Act registriert oder von der Registrierungspflicht ausgenommen. Das Angebot von Wertpapieren, das in diesem Dokument beschrieben wird, sowie damit zusammenhängender Garantien wurde nicht gemäß dem U.S. Securities Act registriert und das Unternehmen beabsichtigt auch nicht, eine solche Registrierung vorzunehmen. Daher darf jegliches Angebot und jeglicher Verkauf von diesen Wertpapieren sowie damit zusammenhängender Garantien ausschließlich im Wege einer von der Registrierungspflicht gemäß des U.S. Securities Act ausgenommenen Transaktion erfolgen.
 
Die Weiterleitung dieses Dokuments kann in bestimmten Gerichtsbarkeiten gesetzwidrig sein. Jede Person, in deren Besitz dieses Dokument gelangt, hat sich über derartige Beschränkungen zu informieren und muss derartige Beschränkungen beachten. Jegliche Missachtung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung von Wertpapiervorschriften dieser Gerichtsbarkeiten darstellen. Dieses Dokument darf nicht nach Kanada, Japan oder Australien weitergeleitet werden. Die Information in diesem Dokument stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in Kanada, Japan oder Australien dar.
 
Dieses Dokument wurde unter der Annahme erstellt, dass jegliches Angebot von Wertpapieren in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), welcher die Prospektrichtlinie (2003/71/EG) in der geltenden Fassung 2010/73/EG umgesetzt hat (jeweils ein „Relevanter Mitgliedstaat“), gemäß einer Ausnahme von der in dem jeweiligen Relevanten Mitgliedstaat geltenden Prospektpflicht für derartige Wertpapiere erfolgt. Folglich darf ein Angebot der in diesem Dokument beschriebenen Wertpapiere ausschließlich unter Umständen erfolgen, in denen weder die Veröffentlichung eines Prospekts im Sinne von Artikel 3 der Prospektrtichtlinie noch die Abänderung eines Prospekts im Sinne von Artikel 16 erforderlich ist. Weder das Unternehmen noch die Emissionsbank bezüglich der Wertpapiere haben ihre Zustimmung erteilt, noch werden sie ihre Zustimmung in Zukunft erteilen, dass ein Angebot der in diesem Dokument beschriebenen Wertpapiere unter Umständen erfolgt, welche das Unternehmen und/oder die Emissionsbanken zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet.
 
Dieses Dokument ist ausschließlich zur Verteilung bestimmt, und richtet sich an niemand anderen als, an Personen im Vereinigten Königreich von Großbrittannien, welche sowohl „qualified investors“ im Sinne von Artikel 2(1)(e)(i), (ii) oder (iii) der Prospektrichtlinie sind als auch (i) Personen, die berufliche Erfahrung haben in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Investitionen im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils letztgültigen Fassung („Financial Promotion Verordnung“), (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Financial Promotion Verordnung fallen (vermögende Privatpersonen, Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit, etc.) oder (iii) Personen, an welche eine Einladung oder ein Anreiz ein Investment vorzunehmen rechtlich zulässig direkt oder mittelbar kommuniziert werden darf (alle diese Personen werden im Folgenden als „relevante Personen“ bezeichnet). Dieses Dokument ist ausschließlich an relevante Personen gerichtet und andere als relevante Personen dürfen sich in ihren Entscheidungen nicht von diesem Dokument beeinflussen lassen und dürfen sich nicht auf dieses Dokument verlassen. Der Zugang zu jeglicher Veranlagung oder Veranlagungstätigkeit, auf welche dieses Dokument Bezug nimmt, ist beschränkt auf relevante Personen und wird ausschließlich mit relevanten Personen eingegangen.
 
Dieses Dokument stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren, Kundenwerbung und ähnliches Angebot in Deutschland dar und ist auch kein Verkaufsprospekt im Sinne von §2(4) des Deutschen Wertpapierprospektgesetzes, der EU-Verordnung der Kommission Nr. 809/2004 vom 29. April 2004 in letztgültiger Fassung oder anderer in Deutschland anwendbarer Rechtsvorschriften, die die Ausgabe, das Angebot und den Verkauf von Wertpapieren regeln. Kein Prospekt im Sinne der vorgenannten Bestimmung wurde erstellt, veröffentlicht oder auf andere Art zur Verfügung gestellt und das Unternehmen beabsichtigt die Erstellung, Veröffentlichung und Verbreitung eines solchen Prospekts auch nicht. Das Angebot der Wertpapiere, das in diesem Dokument beschrieben wird, und damit zusammenhängender Garantien wurde weder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) noch irgendwelche anderen deutschen Behörden zur Prüfung und Genehmigung übermittelt. 
 
Weder der Inhalt der Webseite des Unternehmens noch irgendwelcher anderer Webseiten, die über Hyperlinks auf der Webseite des Unternehmens erreicht werden konnen, ist Bestandteil dieser Mitteilung und wird auch nicht durch Verweisung miteinbezogen. Die Weiterleitung dieser Mitteilung an andere Gerichtsbarkeiten als das Vereinigte Königreich von Großbritannien ist möglicherweise gesetzlich beschränkt. Jede Person, in deren Besitz diese Mitteilung gelangt, hat sich über derartige Beschränkungen zu informieren und muss derartige Beschränkungen beachten. Jegliche Missachtung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung von Wertpapiervorschriften dieser Gerichtsbarkeiten darstellen.
 
Es wird weder um Geld, Wertpapiere oder eine andere Gegenleistung ersucht und sofern eine solche Gegenleistung im Zusammenhang mit der hierin enthaltenen Information übermittelt wird, wird diese zurückgewiesen. 
 
 
 
 
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This document is not an offer of securities for sale in the United States.  Senior Notes may not be sold in the United States unless they are registered under the Securities Act or are exempt from registration. These materials are not for distribution in the United States. The offering of Senior Notes described in this press release has not been and will not be registered under the Securities Act, and accordingly any offer or sale of Senior Notes may be made only in a transaction exempt from the registration requirements of the Securities Act.
 
It may be unlawful to distribute this document in certain jurisdictions.  This document is not for distribution in Canada, Japan or Australia.  The information in this document does not constitute an offer of securities for sale in Canada, Japan or Australia.
 
This document has been prepared on the basis that any offer of the Senior Notes in any Member State of the European Economic Area (“EEA”) which has implemented the Prospectus Directive (2003/71/EC), as amended by Directive 2010/73/EU (each, a “Relevant Member State”) will be made pursuant to an exemption under the Prospectus Directive, as implemented in that Relevant Member State, from the requirement to publish a prospectus for offers of Senior Notes. Accordingly any person making or intending to make any offer in that Relevant Member State of the Senior Notes which are the subject of the placement contemplated in this document may only do so in circumstances in which no obligation arises for the issuer or any of the initial purchasers of such notes to publish a prospectus pursuant to Article 3 of the Prospectus Directive or supplement a prospectus pursuant to Article 16 of the Prospectus Directive, in each case, in relation to such offer. Neither the issuer nor the initial purchasers of such Senior Notes have authorized, nor do they authorize, the making of any offer of Senior Notes in circumstances in which an obligation arises for the issuer or any initial purchasers of such notes to publish or supplement a prospectus for such offer.
 
This document is only being distributed to, and is only directed at, persons in the United Kingdom that are “qualified investors” within the meaning of Article 2(1)(e)(i), (ii) or (iii) of the Prospectus Directive and that also (i) are “investment professionals” falling within Article 19(5) of the Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (as amended, the “Order”), (ii) are persons falling within Article 49(2)(a) to (d) (high net worth companies, unincorporated associations, etc.) of the Order, or (iii) are persons to whom an invitation or inducement to engage in investment activity (within the meaning of section 21 of the Financial Services and Markets Act 2000) in connection with the issue or sale of any securities may otherwise lawfully be communicated or caused to be communicated (all such persons together being referred to as “relevant persons”). This document is directed only at relevant persons and must not be acted on or relied on by persons who are not relevant persons. Any investment or investment activity to which this document relates is available only to relevant persons and will be engaged in only with relevant persons.
 
Neither the content of The Wittur Group’s website nor any website accessible by hyperlinks on The Wittur Group’s website is incorporated in, or forms part of, this announcement. The distribution of this announcement into jurisdictions other than the United Kingdom may be restricted by law. Persons into whose possession this announcement comes should inform themselves about and observe any such restrictions. Any failure to comply with these restrictions may constitute a violation of the securities laws of any such jurisdiction.
 
No money, securities or other consideration is being solicited, and, if sent in response to the information contained herein, will not be accepted.
 

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